Italien - Tschurifetzenbande

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Italien

Wissenswertes

Welche Dokumente muss ich in Italien mitführen?


Wenn du mit dem Motorrad in Italien einreist, benötigst du folgenden Dokumente:

Fahrzeugschein (Zulassung)
Vollmacht (falls nicht mit eigenem KFZ gefahren wird)
Reisepass oder gültiger Personalausweis
einen gültigen, nationalen Führerschein für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse. Wenn dein nationaler Führerschein nicht von einem EU/EFTA-Mitgliedsstaat ausgegeben wurde, musst du zusätzlich einen internationalen Führerschein mit dir führen oder die offizielle    
vereidigte Übersetzung des nationalen Führerscheins.
Nachweis einer gültigen, in einem EU/EFTA-Staat erworbenen KfZ- Haftpflichtversicherung. Besucher aus einem Nicht-EU-Staat benötigen eine internationale Versicherungskarte, auch „Grüne Karte“genannt.
Alle im Ausland zugelassen Fahrzeuge müssen in Italien einen Aufkleber mit dem jeweiligen Länderkennzeichen tragen.

Allgemeine Verkehrsvorschriften in Italien für Motorräder

Für Motorräder gilt in Italien auch im Ortsgebiet tagsüber eine Lichpflicht. Bei Fahrten durch Tunnel muss du das Licht in jedem Fall eingeschalten haben. Es besteht eine Mitführpflicht von Warnwesten für Motorräder. Jede Person, die die Fahrbahn oder den Randstreifen zum Aufstellen eines Pannendreiecks betritt oder während einer Panne an oder auf der Fahrbahn ist, muss eine Warnweste oder zumindest „lichtreflektierende Vorrichtungen“ anlegen. Beachte, dass die von ausländischen Fahrern benutzte Warnweste nicht den italienischen Standards entsprechen muss. Sie sollte aber entweder gelb oder orange-rot oder rot, in Übereinstimmung mit der EU-Gesetzgebung (EN471) sein.
Geschwindigkeiten für Motorräder in Italien

Motorrad über 149 ccm Hubraum dürfen auf Freilandstrassen 90 km/h, auf Schnellstrassen 110 km/h und auf Autobahnen 130 km/h fahren. Bei wetterbedingten Beeinträchtigungen, wie Regen oder Schneefall, muss die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h auf 110 km/h und auf Schnellstraßen von 110 km/h auf 90 km/h (bei Nebel 50 km/h) reduziert werden. Im Ortsgebiet gilt eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h.
Motorräder und Kleinkrafträder

Es ist verboten, Kinder unter 4 Jahren auf Mopeds oder Motorrädern zu transportieren. Auf Mopeds dürfen Beifahrer nur dann befördert werden, wenn das Moped auf zwei Personen zugelassen ist und der Fahrer mindestens 18 Jahre alt ist. Motorräder, die eine Geschwindigkeit über 100 km/h erreichen, müssen mit 2 Rückspiegeln ausgestattet sein. Motorräder können für bis zu drei Monate konfisziert werden, wenn ohne genormten Helme (Norm ECE R 22.05 oder ähnliches wird empfohlen) gefahren oder unerlaubterweise ein Beifahrer mitgeführt wird.
Das Parken in Italien

Schwarzgelbe Bodenmarkierungen bedeuten Parkverbot, welches auch  bei gelb gekennzeichneten – z.B. für Taxi und Busse reservierten – Parkflächen gilt. Eine durchgehende Fahrbahnrand-Linie darf nur in Notfällen überquert werden. Dort besteht Parkverbot. Gebührenpflichtige Parkzonen werden durch eine entsprechende, blaue Beschilderung gekennzeichnet. Parktickets können bei Automaten und teilweise auch in Trafiken gekauft werden, teilweise wird auch für Motorräder eine Gebühr fällig. In manchen Städten gibt es auch „Grüne Zonen“ in denen du zu bestimmten Zeiten nicht parken darfst.
Promillegrenzen in Italien

Generell gilt in Italien eine 0,5 Promille Grenze. Bei Missachtung der Grenzwerte ist eine Mindeststrafe ab 500 Euro fällig (Strafen zwischen 22 und 7 Uhr sind um ein Drittel höher). Für Berufskraftfahrer und Personen, die noch keine drei Jahre im Besitz ihrer Fahrerlaubnis sind, gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Beachte, dass bei mehr als 0,5 Promille dein geliebtes Bike konfisziert werden kann.


Besondere Verkehrschilder in Italien

Zona di silenzio – Hupverbot
Deviazione – Umleitung
Tenere la destra – Rechts fahren
Tutte le direzioni – alle Richtungen
Rallentare – Langsam fahren
Senso unico – Einbahnstraße
Sbarrato – Gesperrt
INIZIO Zona tutelata – Beginn der Parkverbotszone
Zusätzliche wichtige Bestimmungen

In vielen italienischen Städten besteht eine sogenannte „zona traffico limitato“ (ZTL). In diese begrenzte Verkehrszone dürfen nur Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung einfahren. Meistens beschränkt sich die ZTL auf den Innenstadtbereich bzw. auf die historische Innenstadt. Es besteht entweder ein generelles oder ein auf bestimmte Tageszeiten beschränktes Fahrverbot.
Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten.
Bei einem Zebrastreifen muss angehalten werden da sonst eine Strafe zwischen 150 und 600 Euro droht.
Bei Unfall mit Tieren muss der Lenker unverzüglich anhalten und Hilfe leisten bzw. diese organisieren. Wer weiterfährt begeht Unfallflucht und wird mit 200 bis 400 Euro bestraft.


Quelle: Bikerscorner


 
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